EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2)

Mit inkrafttreten der neuen EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021 wird zum Betrieb von Drohnen ein Kompetenznachweis (A1/A3) bzw. ein Fernpiloten-Zeugnis (A2) benötigt. Der Kompetenznachweis (A1/A3) wird durch das LBA ausgestellt und ich Vorraussetzung für das Fernpiloten-Zeugnis (A2).

Bei uns können sie das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) komplett Online erwerben. Somit können sie Ihre Drohne europaweit legal nutzen.

Vorraussetzungen zur Prüfungsanmeldung (Online-Prüfung):

  • Gültiger Kompetenznachweis (A1/A3)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Hinreichend schnelle Internetverbindung
  • 2 Kameras (z.B. Webcam + Handy)

Ablauf der Prüfung:

  1. Anmeldung zum Kurs um Zugang zu Lernmaterialien erhalten
  2. Lernmaterialien selbstständig durcharbeiten
  3. Prüfungsbedingungen erfüllen (siehe oben)
  4. Prüfung bestehen und Fernpiloten-Zeugnis (A2) erhalten

Haben sie Fragen zum Fernpilotenzeugnis? Schreiben sie uns: info@3ds-scan.de


*Die Prüfungen zum A2-Fernpilotenzeugnis werden von unseren Partnerunternehmen “ Profly Center GmbH“ Angeboten und Durchgeführt. Mit betätigen des Buttons werden Sie auf die seite von ProFlyCenter GmbH weitergeleitet.