Neue Verordnung zum führen von unbemannten Luftfahrtsystemen (NRW)

Drohnenführer­schein, Kennzeichnungs­pflicht und Erlaubnispflicht – die viel diskutierte und angekündigte sogenannte Drohnen-Verordnung (Drohnen-VO) ist am 7.4.2017 in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Die Bezirks­regierung Münster als Landes­luftfahrt­behörde erteilt Aufstiegs­erlaubnisse für Antrag­steller aus den Regierungs­bezirken Arnsberg, Detmold und Münster.

Die neue Drohnen-Verordnung fasst Änderungen von zwei für den Drohnenbetrieb maßgebliche Verordnungen zusammen: die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO). Die LuftVZO (§ 19) regelt die Kennzeichnung und die LuftVO (§§ 19-21 f) den Betrieb von Drohnen. Die unterschiedliche Behandlung von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen aufgrund des Nutzungszwecks entfällt künftig.

Weitere Infos unter:

Bezirksregierung NRW

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