Drohnenführerschein, Kennzeichnungspflicht und Erlaubnispflicht – die viel diskutierte und angekündigte sogenannte Drohnen-Verordnung (Drohnen-VO) ist am 7.4.2017 in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Die Bezirksregierung Münster als Landesluftfahrtbehörde erteilt Aufstiegserlaubnisse für Antragsteller aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster.
Die neue Drohnen-Verordnung fasst Änderungen von zwei für den Drohnenbetrieb maßgebliche Verordnungen zusammen: die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO). Die LuftVZO (§ 19) regelt die Kennzeichnung und die LuftVO (§§ 19-21 f) den Betrieb von Drohnen. Die unterschiedliche Behandlung von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen aufgrund des Nutzungszwecks entfällt künftig.
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